Bei einer Dysplasie handelt es sich um Zellveränderungen. Werden z.B. im Rahmen der Krebsfrüherkennung in der frauenärztlichen Praxis Zellen vom Gebärmutterhals gewonnen, so können die veränderten Zellen durch die mikroskopische Betrachtung des Abstrichs auffallen. Solche Veränderungen bilden sich in vielen Fällen spontan in den Normalzustand zurück, d.h. aus diesen Veränderungen entwickelt sich nicht zwangsläufig ein Krebs! Daher kann je nach Befund eine Kontrolluntersuchung oder aber auch ein Besuch in einer spezialisierten Einrichtung (Dysplasie-Sprechstunde) erforderlich sein.
Wird durch die Früherkennung, z. B. eine schwere Dysplasie (PAP IV (CIN III)) entdeckt, so ist eine Untersuchung des Gewebes durch eine Probeentnahme oder eine Konisation angeraten. Bei der Konisation wird unter Narkose ein kegelförmiges Gewebestück aus dem Muttermund entfernt, um es histologisch zu untersuchen. Hingegen werden bei einer Probeentnahme ein oder mehrere kleine Gewebestücke mit einem Knipsinstrument vom Muttermund entnommen.
Histologisch werden Dysplasien des Gebärmutterhalses als CIN, d.h. als cervikale intraepitheliale Neoplasie bezeichnet. Eine CIN 3 entspricht einer schweren Dysplasie (PAP IV), eine CIN 2 entspricht mäßigen Dysplasie und eine CIN 1 entspricht einer leichten Dysplasie.